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Ändert die Währungseinheit, nicht den Zahlenwert. Es erfolgt keine Umrechnung.

Handwerker-Angebote vergleichen

Du hast zwei oder drei Angebote für denselben Auftrag: eines zum Festpreis, eines nach Stunden, jedes mit anderem Inhalt. Dieser Rechner bringt sie auf eine vergleichbare Bruttosumme. Du trägst je Angebot das Preismodell ein und für die gemeinsamen Positionen (Material, Anfahrt, Entsorgung und eigene), ob sie enthalten, separat berechnet, unbekannt oder nicht nötig sind. Fehlende Posten werden nie als 0 gewertet.

Vergleiche zwei oder drei Angebote für denselben Auftrag. Trage je Angebot das Preismodell und für die gemeinsamen Positionen ein, ob sie enthalten, separat berechnet, unbekannt oder nicht nötig sind. Fehlende Posten werden nie als 0 gewertet. Alle Vorgaben sind Beispielannahmen; die Berechnung läuft in deinem Browser, nichts wird gespeichert.

Gemeinsamer Leistungsumfang

Diese Positionen gelten für alle Angebote. Material, Anfahrt und Entsorgung sind fest; bis zu drei eigene Positionen kannst du ergänzen.

Preisspanne und Nettopreise berücksichtigenOptional: niedrige und hohe Szenarien, Steuerumrechnung

Optional. Für Angebote nach Stundenlohn oder Kostenvoranschlag kannst du neben dem Basiswert ein niedriges und ein hohes Szenario setzen. So siehst du, wie sich weniger oder mehr Arbeitsstunden oder ein niedrigerer bzw. höherer Kostenvoranschlag auf den Vergleich auswirken. Ein Festpreis hat keine Spanne, die Pauschale ändert sich nicht. Lässt du die Felder leer, bleiben alle drei Szenarien gleich dem Basiswert. Zusätzlich kannst du ein Angebot als Nettopreis kennzeichnen; dann rechnet der Rechner mit dem angegebenen Steuersatz die Umsatzsteuer hinzu, damit Netto- und Bruttoangebote vergleichbar werden.

So rechnet dieser Rechner

Zuerst legst du einen gemeinsamen Leistungsumfang fest: eine Liste von Positionen, die für alle Angebote gleich ist. Je Angebot gibst du das Preismodell an (Festpreis, Stundenlohn oder Kostenvoranschlag) und für jede Position, wie sie behandelt wird.

Die Kernleistung ist beim Festpreis die genannte Pauschalsumme, beim Stundenlohn Stundensatz × Arbeitskräfte × Stunden je Person und beim Kostenvoranschlag der geschätzte Betrag. Beim Stundenlohn werden die Arbeitskräfte genau einmal berücksichtigt: 2 Personen mit je 8 Stunden sind 16 Personenstunden. Dazu kommt die Summe aller Positionen mit Status „separat berechnet“. „Enthalten“ zählt nichts extra (der Posten steckt schon im Angebot), „nicht nötig“ ebenfalls nicht. Steht ein Posten auf „unbekannt“, wird er nicht als 0 eingerechnet, sondern das Angebot gilt als unvollständig und die angezeigte Summe ist eine Rechnung nur über die bekannten Posten.

Alle Beträge werden einmal auf ganze Cent gerundet (kaufmännisch, halb vom Nullpunkt weg); danach wird nur noch ganzzahlig addiert. Bei Nettopreisen wird die Umsatzsteuer einmal auf die Zwischensumme gerechnet, sodass Kernleistung + Positionen + Umsatzsteuer exakt die vergleichbare Bruttosumme ergeben. Gibst du bei einem Nettoangebot keinen Steuersatz an, bleibt die Steuerbasis ungeklärt und das Angebot wird vom Vergleich ausgenommen, statt geraten zu werden.

Für Niedrig, Basis und Hoch kannst du bei Stundenlohn und Kostenvoranschlag unterschiedliche Werte setzen; standardmäßig sind alle drei gleich. So siehst du, in welchem Szenario welches Angebot rechnerisch vorn liegt. Beim Vergleich eines Stunden- mit einem Festpreis- oder Kostenvoranschlagsangebot zeigt der Break-even, ab wie vielen Stunden je Person das Stundenangebot teurer wird.

Formel und Variablen

Faktor f=1 bei brutto, bei netto 1 + MwSt-Satz / 100
Kernleistung (Festpreis)=genannte Pauschalsumme
Kernleistung (Stundenlohn)=Stundensatz × Arbeitskräfte × Stunden je Person
Kernleistung (Kostenvoranschlag)=geschätzter Betrag (je Szenario)
Positionssumme=Summe der separat berechneten Positionen
Zwischensumme=Kernleistung + Positionssumme
Umsatzsteuer=Zwischensumme × MwSt-Satz / 100 (nur netto)
Vergleichbare Summe=Zwischensumme + Umsatzsteuer
Aufschlag=(Summe − günstigste Summe) / günstigste Summe × 100
Break-even (Stunden je Person)=(Referenzsumme − f × sonstige Kosten) / (f × Stundensatz × Arbeitskräfte)
Kernleistung
der reine Arbeits- bzw. Pauschalbetrag ohne separat gelistete Positionen, in der eingegebenen Basis (brutto oder netto)
Positionssumme
Summe nur der Posten mit Status „separat berechnet“; enthaltene, nicht benötigte und unbekannte Posten fließen nicht als Betrag ein
Arbeitskräfte
Anzahl Personen, die arbeiten; wird genau einmal mit den Stunden je Person multipliziert
Stunden je Person
die Arbeitsstunden, die jede Person leistet (nicht die Summe aller Personen)
f
rechnet einen Nettopreis auf brutto hoch, damit Netto- und Bruttoangebote vergleichbar werden. Bei brutto ist f = 1 (es ändert sich nichts), bei netto f = 1 + MwSt-Satz/100, also zum Beispiel 1,19 bei 19 Prozent.
Referenzsumme
die vergleichbare Bruttosumme des Festpreis- oder Kostenvoranschlagsangebots im Basis-Szenario
sonstige Kosten
die separat berechneten Positionen des Stundenangebots (alles außer der Arbeitszeit)

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Festpreis gegen Stundenlohn (Beispielannahme)

Eingaben des Beispiels
PositionenMaterial, Anfahrt, Entsorgung, Malerarbeiten
Angebot A – ModellFestpreis, brutto
Angebot A – Pauschalsumme2.400,00 €
Angebot A – PositionenMaterial und Anfahrt enthalten, Entsorgung 180 €, Malerarbeiten 300 €
Angebot B – ModellStundenlohn, brutto
Angebot B – Stundensatz55,00 €
Angebot B – Arbeitskräfte2 Personen
Angebot B – Stunden je Person16 / 18 / 22 (niedrig / Basis / hoch)
Angebot B – PositionenMaterial 420 €, Anfahrt 90 €, Entsorgung 180 €, Malerarbeiten 300 €
Ergebnisse des Beispiels
Angebot A – vergleichbare Summe (Basis)2.880,00 €
Angebot B – vergleichbare Summe (Basis)2.970,00 €
Differenz B gegenüber A (Basis)90,00 €
Günstigste (niedrig / Basis / hoch)B / A / A
Break-even B gegenüber A17,18 Stunden je Person

Angebot A nennt 2.400,00 €, rechnet aber Entsorgung und Malerarbeiten separat. Vergleichbar sind damit 2.880,00 €. Bei Angebot B ergeben 55 € × 2 Personen × 18 Stunden = 1.980,00 € Arbeit plus 990,00 € Positionen = 2.970,00 €. Im Basis-Szenario ist A um 90,00 € günstiger, das sind 3,125 % Aufschlag auf A. Setzt du weniger Stunden an (niedrig), liegt B vorn; bei mehr Stunden (hoch) A. Gleich teuer sind beide bei rund 17,18 Stunden je Person, zusammen also 34,36 Personenstunden. Alle Zahlen sind Beispielannahmen.

Beispiel 2: Nettoangebot und eine unbekannte Position (Beispielannahme)

Eingaben des Beispiels
PositionenMaterial, Anfahrt, Entsorgung
Angebot A – ModellFestpreis, netto, 19 % MwSt
Angebot A – Pauschalsumme2.000,00 €
Angebot A – PositionenMaterial und Anfahrt enthalten, Entsorgung 100 € netto
Angebot B – ModellFestpreis, brutto
Angebot B – Pauschalsumme2.400,00 €
Angebot B – PositionenMaterial 120 €, Anfahrt enthalten, Entsorgung unbekannt
Ergebnisse des Beispiels
Angebot A – vergleichbare Summe (brutto)2.499,00 €
Angebot A – darin Umsatzsteuer (19 %)399,00 €
Angebot B – bekannte Summe (Basis)2.520,00 €
Differenz B gegenüber A (Basis)21,00 €
Vergleichvorläufig: Angebot B enthält eine unbekannte Position (Entsorgung)

Angebot A ist netto: 2.000,00 € plus 100,00 € Entsorgung sind 2.100,00 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer 2.499,00 € brutto (davon 399,00 € Steuer). Angebot B nennt 2.400,00 € brutto, Material 120,00 € separat und lässt die Entsorgung offen. Die bekannte Summe von B ist 2.520,00 €; da ein Posten unbekannt ist, bleibt der Vergleich vorläufig und die 21,00 € Differenz können sich noch ändern, sobald die Entsorgung beziffert ist. Alle Zahlen sind Beispielannahmen.

Annahmen

  • Alle Angebote betreffen denselben Auftrag und dieselbe Positionsliste; Preismodell und Inhalt je Angebot sind deine Eingaben.
  • Fehlende Posten werden nie als 0 angenommen: separat berechnete Posten werden addiert, unbekannte machen das Angebot unvollständig.
  • Niedrig, Basis und Hoch sind deine eigenen Szenarien, keine Wahrscheinlichkeiten und keine typischen Überschreitungen.
  • Vorgabewerte sind Beispielannahmen; Beträge werden in der gewählten Währung angezeigt, ohne Umrechnung.

Grenzen dieses Rechners

  • Der Rechner bewertet nur Zahlen. Er sagt nichts über Qualität, Gewährleistung, Zuverlässigkeit oder Rechtslage und empfiehlt kein Angebot und keinen Betrieb.
  • Keine Steuerberechnung (auch keine Handwerkerleistung nach § 35a EStG) und keine Aussage, ob ein Nachtrag zulässig oder ein Kostenvoranschlag verbindlich ist.
  • Eine niedrigere Summe heißt nur: rechnerisch günstiger unter deinen Angaben. Enthält ein Angebot unbekannte Posten, ist der Vergleich ausdrücklich vorläufig.
  • Netto- und Bruttoangebote werden nur vergleichbar, wenn du bei netto den Steuersatz angibst; ohne Satz bleibt das Angebot außen vor.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Festpreis, Stundenlohn und Kostenvoranschlag?

Ein Festpreis (Pauschalpreis) ist eine feste Summe für einen beschriebenen Umfang. Beim Stundenlohn zahlst du nach aufgewendeter Zeit, also Stundensatz × Personen × Stunden, plus Material und sonstige Posten. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten; er ist nicht automatisch verbindlich. Der Rechner stellt alle drei auf eine vergleichbare Bruttosumme.

Warum setzt der Rechner fehlende Positionen nicht einfach auf null?

Weil das das günstiger wirkende Angebot bevorzugen würde. Ein Posten, der in einem Angebot fehlt, kostet später trotzdem Geld. Deshalb trägst du je Angebot ein, ob Material, Anfahrt oder Entsorgung enthalten, separat berechnet, nicht nötig oder unbekannt sind. Unbekannte Posten markieren das Angebot als unvollständig, statt die Summe zu beschönigen.

Wie rechne ich netto und brutto fair gegeneinander?

Nur auf derselben Basis. Gibst du ein Angebot als netto an, trägst du den Umsatzsteuersatz aus dem Angebot ein (zum Beispiel 19 oder 7); der Rechner rechnet die Summe einmal auf brutto. Fehlt der Satz bei einem Nettoangebot, bleibt die Steuerbasis ungeklärt und das Angebot wird nicht in die Rangfolge aufgenommen.

Was bedeutet der Break-even in Stunden je Person?

Er sagt, ab wie vielen Arbeitsstunden je Person ein Stundenangebot teurer wird als ein Festpreis- oder Kostenvoranschlagsangebot. Unter dieser Stundenzahl ist das Stundenangebot rechnerisch günstiger, darüber das andere. Er folgt direkt aus deinen Zahlen und ist keine Prognose, wie lange die Arbeit wirklich dauert.

Sagt eine niedrigere Summe etwas über die Qualität aus?

Nein. Der Rechner vergleicht nur Beträge unter deinen Angaben. Über handwerkliche Qualität, Gewährleistung, Termintreue oder Zuverlässigkeit sagt er nichts. Verlange für einen echten Vergleich aufgeschlüsselte Angebote, in denen Leistungen und Material einzeln stehen, und vergleiche Inhalt und Preis gemeinsam.

Gilt bei einem Kostenvoranschlag ein fester Prozentsatz für Mehrkosten?

Nein. Nach § 649 BGB kann der Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kostenanschlag ohne Gewähr erstellt wurde und sich zeigt, dass die Arbeit ohne wesentliche Überschreitung nicht ausführbar ist; der Betrieb muss eine solche Überschreitung unverzüglich anzeigen. Das Gesetz nennt dafür keinen festen Prozentsatz. Der Rechner verwendet keinen solchen Schwellenwert, sondern zeigt nur deine Szenarien niedrig, Basis und hoch.

Diesen Rechner auf deiner Website einbinden

Du darfst diesen Rechner kostenlos in deine eigene Website einbinden. Kopiere den folgenden Code und füge ihn dort ein, wo der Rechner erscheinen soll. Der eingebettete Rechner arbeitet – wie hier – vollständig im Browser deiner Besucherinnen und Besucher; es werden keine Daten an uns übertragen.

Die enthaltene Quellenangabe „Rechner von exactfigure.com" darfst du behalten oder entfernen – sie ist freiwillig.

Quellen und weiterführende Informationen

Offizielle und unabhängige Quellen zum Thema. Die Links öffnen die jeweilige Website in einem neuen Tab; von dort werden keine Inhalte in diese Seite geladen.

  • § 649 BGB – KostenanschlagBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Kündigungsrecht des Bestellers bei wesentlicher Überschreitung eines ohne Gewähr erstellten Kostenanschlags und Anzeigepflicht des Unternehmers; das Gesetz nennt keinen festen Prozentsatz.
  • Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten istVerbraucherzentraleStand 03.02.2026: Ein Entgelt für einen Kostenvoranschlag ist nur bei vorheriger Vereinbarung zulässig, ein Festpreis darf nicht überschritten werden, und mehrere Angebote sollten nach Inhalt, nicht nur nach Preis verglichen werden.

Fehler in der Berechnung oder im Text entdeckt?

Wenn dir etwas auffällt, das nicht stimmt oder unklar ist: Gib uns über die Kontaktseite Bescheid. Wir prüfen jeden Hinweis.

Zuletzt fachlich geprüft: 21.10.2026 · Alle Berechnungen laufen in deinem Browser – Eingaben werden nicht gespeichert. ·So prüfen wir unsere Rechner